Aktienrückkauf Fixpreis

18. Dezember 2023

Valartis Aktienrückkaufprogramm 2023 zum Fixpreis von CHF 13.75 pro Namenaktie:
4. Dezember 2023 – 15. Dezember 2023

VERÖFFENTLICHUNG DER TRANSAKTIONEN

Transaction Report vom 4. Dezember 2023 bis 15. Dezember 2023 herunterladen

Im Rahmen des vom Verwaltungsrat der Valartis Group AG am 27. November 2023 unterbreiteten Aktienrückkaufangebots über maximal 103‘000 Namenaktien (3.29 Prozent des aktuellen Aktienkapitals) zu einem Festpreis von CHF 13.75 je Namenaktie zum Zweck der Kapitalherabsetzung wurden Valartis während der Angebotsdauer vom 4. Dezember 2023 bis zum 15. Dezember 2023 (11.00 Uhr MEZ) insgesamt 134’576 Namenaktien angedient. Nachdem die Anzahl der angedienten Namenaktien den Umfang des Rückkaufangebots überstieg, wurden die Namenaktien von den andienenden Aktionären anteilsmässig zurückgekauft, d.h. die Andienungen anteilsmässig gekürzt auf ein Maximum von insgesamt 103‘000 Namenaktien.

 

Die Auszahlung des Nettopreises (Rückkaufpreis abzüglich eidgenössische Verrechnungssteuer auf der Differenz zwischen Rückkaufpreis und Nennwert) sowie die Lieferung der Namenaktien finden mit Valuta 19. Dezember 2023 statt.

 

Der Verwaltungsrat wird der ordentlichen Generalversammlung vom 14. Mai 2024 eine Kapitalherabsetzung durch Vernichtung der im Rahmen der zwei Rückkaufprogramme 2023 zurückgekauften Namenaktien in der Höhe von 103‘000 Aktien beantragen.

VALARTIS AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM 2023 ZUM FIXPREIS

Nach Erhalt der behördlichen Genehmigung veröffentlichte die Valartis Group AG ihr Aktienrückkaufprogramm zum Fixpreis:

 

Der Verwaltungsrat der Valartis Group AG wurde an der Generalversammlung vom 16. Mai 2023 ermächtigt, eigene Aktien im Umfang von maximal 120‘000 Stück wahlweise über eine separate Handelslinie an der SIX Swiss Exchange AG oder auf andere Weise zurückzukaufen. Auf Basis dieses Beschlusses hat der Verwaltungsrat entschieden, maximal 103‘000 Namenaktien zum Festpreis zurückzukaufen. Dies entspricht maximal 3.29 Prozent des aktuell im Handelsregister eingetragenen Kapitals von derzeit CHF 3‘126‘295.00, eingeteilt in 3‘126‘295 Namenaktien von je CHF 1.00 Nennwert, und der Stimmrechte. Der Verwaltungsrat wird der Generalversammlung 2024 vom 14. Mai 2024 eine Kapitalherabsetzung durch Vernichtung der im Rahmen dieses Rückkaufprogramms zurückgekauften Namenaktien beantragen.

UMFANG DES RÜCKKAUFANGEBOTS

Es wurden 103‘000 Namenaktien zum Festpreis von CHF 13.75 pro Namenaktie zurückgekauft. Nachdem die Anzahl der angedienten Namenaktien den Umfang des Rückkaufangebots überstieg, wurden die Namenaktien von den andienenden Aktionären anteilsmässig zurückgekauft, d.h. die Andienungen anteilsmässig gekürzt.

NAMENAKTIE VALARTIS GROUP AG
Valoren­nummer
ISIN
Ticker
36'742'768
CH0367427686
VLRT

Der ordentliche Handel in den Namenaktien von Valartis unter der Valorennummer 36’742’768 war von dieser Massnahme nicht betroffen und wurde normal weitergeführt. Ein verkaufswilliger Aktionär von Valartis hatte daher die Wahl, während der Angebotsfrist Aktien von Valartis entweder im normalen Handel zu verkaufen oder Valartis im Rahmen des Rückkaufangebots zum Festpreis anzudienen.

STEUERN

Die eidgenössische Verrechnungssteuer beträgt 35 Prozent der Differenz zwischen Rückkaufpreis der Aktien und deren Nennwert. Die Steuer wird vom Rückkaufpreis durch die rückkaufende Gesellschaft beziehungsweise durch deren beauftragte Bank zuhanden der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgezogen. In der Schweiz domizilierte Personen sind zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer berechtigt, wenn sie im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Rückkaufangebots das Nutzungsrecht an den Aktien hatten, dies im Rückerstattungsverfahren gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung unaufgefordert nachweisen und die Erträge in ihrer Steuererklärung deklarierten beziehungsweise ordnungsgemäss als Ertrag verbuchten. Vorbehalten sind Fälle von Steuerumgehung gemäss Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Im Ausland domizilierte Personen können die Steuer nach Massgabe allfälliger Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern.

 

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Besteuerung bei der direkten Bundessteuer. Die Praxis zu den Kantons- und Gemeindesteuern entspricht in der Regel jener der direkten Bundessteuer.

1. Im Privatvermögen gehaltene Aktien: Bei einem Rückkauf der Aktien durch die Gesellschaft stellt die Differenz zwischen Rückkaufpreis und Nennwert der Aktien steuerbares Einkommen dar (Nennwertprinzip).

 

2. Im Geschäftsvermögen gehaltene Aktien: Bei einem Rückkauf der Aktien durch die Gesellschaft stellt die Differenz zwischen Rückkaufpreis und Buchwert der Aktien steuerbaren Ertrag beziehungsweise einen steuerlich abzugsfähigen Verlust dar (Buchwertprinzip). Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften kann dieser Ertrag unter gewissen Voraussetzungen zum Beteiligungsabzug berechtigen.

Alle Aktionäre müssen ihre eigene Steuerberatung einholen, und nichts hierin ist als Steuerberatung gedacht oder sollte als solche betrachtet werden.

Datum
4. Dezember 2023
Beginn des Aktienrückkauf­programms
15. Dezember 2023
Ende des Aktienrückkauf­programms
18. Dezember 2023
Publikation des Ergebnisses
19. Dezember 2023
Auszahlung des Nettopreises und Titellieferung

Weitere Einzelheiten zum Aktienrückkaufsprogramm finden Sie in den offiziellen Bekanntmachungen, die Sie über die folgenden Links abrufen können:

Offizielles Rückkaufinserat in Deutsch und Französisch

Rückkaufinserat in Deutsch herunterladen

Rückkaufinserat in Französisch herunterladen