Aktienrückkauf Fixpreis-2-11112019

11. NOVEMBER 2019

VALARTIS AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM 2019 ZUM FIXPREIS,
2. TRANCHE: 28. OKTOBER 2019 - 8. NOVEMBER 2019

Im Rahmen des Aktienrückkaufangebots zum Festpreis wurden Valartis insgesamt 239‘436 Namenaktien angedient.

VERÖFFENTLICHUNG DER TRANSAKTIONEN

Transaction Report vom 28. Oktober 2019 bis
8. November 2019 herunterladen

Im Rahmen des vom Verwaltungsrat der Valartis Group AG am 21. Oktober 2019 unterbreiteten Aktienrückkaufangebots über maximal 111‘000 Namenaktien (2.33 Prozent des aktuellen Aktienkapitals) zu einem Festpreis von CHF 10.00 je Namenaktie zum Zweck der Kapitalherabsetzung wurden Valartis während der Angebotsdauer vom 28. Oktober 2019 bis zum 8. November 2019 (11.00 Uhr MEZ) insgesamt 239‘436 Namenaktien angedient. Nachdem die Anzahl der angedienten Namenaktien den Umfang des Rückkaufangebots überstieg, wurden die Namenaktien von den andienenden Aktionären anteilsmässig zurückgekauft, d.h. die Andienungen anteilsmässig gekürzt auf ein Maximum von insgesamt 111‘000 Namenaktien.

 

Die Auszahlung des Nettopreises (Rückkaufpreis abzüglich eidgenössische Verrechnungssteuer auf der Differenz zwischen Rückkaufpreis und Nennwert) sowie die Lieferung der Namenaktien fanden mit Valuta 12. November 2019 statt.

 

Der Verwaltungsrat wird der ordentlichen Generalversammlung vom 19. Mai 2020 eine Kapitalherabsetzung durch Vernichtung der im Rahmen der beiden Rückkaufprogramme 2019 zurückgekauften Namenaktien in der Höhe von 470‘000 Aktien beantragen.

VALARTIS AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM 2019 ZUM FIXPREIS, 2. TRANCHE

Nach Erhalt der behördlichen Genehmigung veröffentlichte die Valartis Group AG am 21. Oktober 2019 ihr Aktienrückkaufprogramm zum Fixpreis:

 

Die Generalversammlung der Valartis Group AG, rue de Romont 29/31, 1700 Fribourg FR, («Valartis» oder die «Gesellschaft»), vom 14. Mai 2019 hat den Rückkauf eigener Aktien bis zu einem Höchstbetrag von 470’000 Stück wahlweise über eine separate Handelslinie an der SIX Swiss Exchange AG oder auf andere Weise beschlossen. Aufgrund dieser Genehmigung hat der Verwaltungsrat der Valartis Group AG beschlossen, den Maximalbetrag in zwei Tranchen zurückzukaufen. Im Rahmen des vom Verwaltungsrat am 28. Mai 2019 unterbreiteten Aktienrückkaufangebots für maximal 359’000 Namenaktien zu einem Festpreis von CHF 10.30 pro Namenaktie wurde Valartis in der Angebotsfrist vom 11. Juni 2019 bis 25. Juni 2019 insgesamt 432’966 Namenaktien angedient und das Angebot anteilig auf maximal 359’000 Namenaktien reduziert (1. Tranche). Auf Basis des Generalversammlungsbeschlusses vom 14. Mai 2019 hat der Verwaltungsrat entschieden, maximal 111’000 Namenaktien zum Festpreis zurückzukaufen (2. Tranche; das «Rückkaufprogramm» oder das «Rückkaufangebot»). Dies entspricht maximal 2.33 Prozent des aktuell im Handelsregister eingetragenen Kapitals von derzeit CHF 4’769’295.00, eingeteilt in 4’769’295 Namenaktien von je CHF 1.00 Nennwert, und der Stimmrechte.

 

Der Verwaltungsrat wird der Generalversammlung vom 19. Mai 2020 eine Kapitalherabsetzung durch Vernichtung der im Rahmen der 1. und 2. Tranche zurückgekauften Namenaktien beantragen.

 

Der ordentliche Handel in den Namenaktien von Valartis unter der Valorennummer 36’742’768 wird von dieser Massnahme nicht betroffen und normal weitergeführt. Ein verkaufswilliger Aktionär von Valartis hat daher die Wahl, während der Angebotsfrist Aktien von Valartis entweder im normalen Handel zu verkaufen oder Valartis im Rahmen des Rückkaufangebots zum Festpreis anzudienen.

 

Die im UEK-Rundschreiben Nr. 1 betreffend Rückkaufprogramme enthaltenen Bedingungen werden eingehalten.

UMFANG DES RÜCKKAUFANGEBOTS

Es werden maximal 111‘000 Namenaktien zum Festpreis zurückgekauft. Sofern die Anzahl der angedienten Namenaktien den Umfang des Rückkaufangebots übersteigt, werden die Namenaktien von den andienenden Aktionären anteilsmässig zurückgekauft, d.h. die Andienungen anteilsmässig gekürzt.

RÜCKKAUFPREIS

Der Angebotspreis für die im Rahmen des Rückkaufangebots zum Festpreis angedienten Namenaktien beträgt CHF 10.00. Der Rückkaufpreis unterliegt der eidgenössischen Verrechnungssteuer auf der Differenz zwischen Rückkaufpreis und Nennwert.

DAUER DES RÜCKKAUFS

Das Rückkaufangebot zum Festpreis ist gültig vom 28. Oktober 2019 bis und mit 8. November 2019.

ANDIENUNG UND SPERRUNG

Die verkaufenden Aktionäre wenden sich an ihre Bank oder an die Banque Cramer & Cie SA in Zürich. Angediente Namenaktien werden durch die jeweilige Depotbank gesperrt und können nicht mehr gehandelt werden.

PUBLIKATION DES ERGEBNISSES

Valartis wird das Ergebnis des Rückkaufangebots zum Festpreis am 11. November 2019 auf dieser Webseite und durch Zustellung an mindestens zwei elektronische Medien bekanntgeben, eingeschlossen eine allfällige Kürzung von Andienungen, falls diese das maximale Rückkaufangebot übersteigen.

AUSZAHLUNG DES NETTOPREISES UND TITELLIEFERUNG

Die Auszahlung des Nettopreises (Rückkaufpreis abzüglich eidgenössische Verrechnungssteuer auf der Differenz zwischen Rückkaufpreis und Nennwert) sowie die Lieferung der Namenaktien finden mit Valuta 12. November 2019 statt.

BEAUFTRAGTE BANK

Valartis hat die Banque Cramer & Cie SA (www.banquecramer.ch) mit der Durchführung des Rückkaufangebots zum Festpreis beauftragt.

NAMENAKTIE VALARTIS GROUP AG
Valoren­nummer
ISIN
Ticker
36'742'768
CH0367427686
VLRT

Der ordentliche Handel in den Namenaktien von Valartis unter der Valorennummer 36’742’768 wird von dieser Massnahme nicht betroffen und normal weitergeführt. Ein verkaufswilliger Aktionär von Valartis hat daher die Wahl, während der Angebotsfrist Aktien von Valartis entweder im normalen Handel zu verkaufen oder Valartis im Rahmen des Rückkaufangebots zum Festpreis anzudienen.

STEUERN

Die eidgenössische Verrechnungssteuer beträgt 35 Prozent der Differenz zwischen Rückkaufpreis der Aktien und deren Nennwert. Die Steuer wird vom Rückkaufpreis durch die rückkaufende Gesellschaft beziehungsweise durch deren beauftragte Bank zuhanden der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgezogen. In der Schweiz domizilierte Personen sind zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer berechtigt, wenn sie im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Rückkaufangebots das Nutzungsrecht an den Aktien hatten, dies im Rückerstattungsverfahren gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung unaufgefordert nachweisen und die Erträge in ihrer Steuererklärung deklarierten beziehungsweise ordnungsgemäss als Ertrag verbuchten. Vorbehalten sind Fälle von Steuerumgehung gemäss Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Im Ausland domizilierte Personen können die Steuer nach Massgabe allfälliger Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern.

 

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Besteuerung bei der direkten Bundessteuer. Die Praxis zu den Kantons- und Gemeindesteuern entspricht in der Regel jener der direkten Bundessteuer.

 

  1. Im Privatvermögen gehaltene Aktien: Bei einem Rückkauf der Aktien durch die Gesellschaft stellt die Differenz zwischen Rückkaufpreis und Nennwert der Aktien steuerbares Einkommen dar (Nennwertprinzip).
  2. Im Geschäftsvermögen gehaltene Aktien: Bei einem Rückkauf der Aktien durch die Gesellschaft stellt die Differenz zwischen Rückkaufpreis und Buchwert der Aktien steuerbaren Ertrag beziehungsweise einen steuerlich abzugsfähigen Verlust dar (Buchwertprinzip). Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften kann dieser Ertrag unter gewissen Voraussetzungen zum Beteiligungsabzug berechtigen.

Alle Aktionäre müssen ihre eigene Steuerberatung einholen, und nichts hierin ist als Steuerberatung gedacht oder sollte als solche betrachtet werden.

Weitere Einzelheiten zu diesem Aktienrückkaufsprogramm finden Sie in den offiziellen Bekanntmachungen, die Sie über die folgenden Links abrufen können:

 

Offizielles Rückkaufinserat in Deutsch und Französisch

Rückkaufinserat in Deutsch herunterladen

Rückkaufinserat in Französisch herunterladen

Haben Sie noch Fragen?

Investor Relations
T +41 44 503 54 10
oder schreiben Sie uns eine

E-Mail